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Einigung mit Brüssel bei Strom-Rabatten

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Einigung mit Brüssel bei Strom-Rabatten

Einigung mit Brüssel bei Strom-Rabatten

Der Schutz unserer Erde sollte höchste Priorität besitzen und zu diesem Zweck wurde 2000 das erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG genannt, ins Leben gerufen. Ganz unterschiedliche erneuerbare Energien wie Sonne, Wind oder Wasser stehen uns in einem großen Umfang zur Verfügung und mit dem EEG wird der Strom aus regenerativen Energiequellen zusätzlich gefördert. Doch immer mehr wird das Stromeinspeisungsgesetz zu einem brisanten Akt zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und Politik, denn große Unternehmen sind von der EEG-Umlage ausgeschlossen oder sind Nutznießer der stark unter Kritik stehenden Ökostrom-Rabatte.

Die EU-Kommission auf Konfrontationskurs

Einigung mit Brüssel bei Strom-Rabatten

An sich ist das EEG einschließlich seiner Umlage eine Idee, die zukunftsweisend in die richtige Richtung blickt. Die Umlage wird aus der Differenz zwischen den Erlösen aus dem Verkauf des Stroms an der Strombörse sowie aus den Vergütungszahlungen geregelt. Der daraus entstehende Betrag wird letztendlich auf alle Stromkunden, gemessen an ihrem Stromverbrauch, umgelegt. Doch immer mehr Unternehmen sind von der EEG-Umlage befreit und immer mehr Privathaushalte zahlen diese Einsparungen mit.

Die Ausgleichsregelung soll die heimischen Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten schützen und eine Benachteiligung abwenden. Die Unternehmen sparen somit bares Geld, die Privathaushalte zahlen aber drauf. Die EU-Kommission bringt diese Ökostrom-Rabatte ins Kreuzfeuer der Kritik und macht sie damit zum zentralen öffentlichen Streitthema und zu einem Politikum.

Unterschiedliche Sichtweisen zur Problematik

Die Proteste von Verbrauchern werden immer lauter und sie fordern:“Schluss mit den Ökostrom-Rabatten für Unternehmen“. Die EU-Kommission und die deutsche Politik, vertreten durch Wirtschaftsminister Gabriel, befinden sich in Verhandlungen und hoffen, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden wird, die beide Seiten zufriedenstellt. Wichtig ist eine intelligente Kombination von den berechtigten Interessen der Industrie sowie einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. So soll bereits Anfang April ein Gesetzesentwurf erscheinen, der mit bestehendem EU-Recht durchaus vereinbar ist: Bürger fordern vehement, dass die Milliardengeschenke durch die EEG-Umlage an energieintensive Unternehmen ein Ende haben müssen.

Aus der Sicht der Unternehmen stellt sich die Thematik allerdings ganz anders dar. Sie befürchten, dass mit dem Wegfall der Ökostrom-Rabatte auch eine Entindustriealisierung Deutschlands droht und damit unzählige Arbeitsplätze bedroht sind. Große Unternehmen wie Thyssen Krupp sehen sich dann Belastungen in Millionenhöhe gegenüber, die sich nicht ohne Weiteres auffangen lassen.

Mit Blick in die Zukunft

Die EU-Kommission stellt die Ökostrom-Umlage auf den Prüfstand, denn Unternehmen, die als energieintensiv gelten und deshalb von der EEG-Umlage befreit sind, müssen ihre Stromkosten niedrig halten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze zu schützen. Laut EU-Kommission kommt dies einer Wettbewerbsverzerrung gleich, denn in anderen Ländern sind die Ökostrom-Fördersysteme völlig anders aufgestellt und ausländische Firmen wären gegenüber deutschen dahingehend benachteiligt. Mehr dazu in der Badischen Zeitung.

Möglichkeiten für Verbraucher

Die meisten Verbraucher stehen generell hinter der Energiewende, möchten dafür allerdings nicht tief in die eigene Tasche greifen und fühlen sich durch die aktuelle EEG-Umlage ungerecht behandelt. Eine Möglichkeit bleibt den Verbrauchern: Um die Strompreiserhöhungen zumindest kurzfristig aufzufangen, ist der Wechsel des Stromanbieters eine Option. Verbraucherportale zum Preisvergleich, wie Idealo oder Beste-stromvergleich.de helfen, günstigere Stromtarife zu finden und so eine gewisse Linderung zu schaffen.
In Brüssel bleibt es währenddessen weiterhin spannend – sollte es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommen, drohen deutschen Unternehmen Nachzahlungen in Milliardenhöhe.

 

Quelle: Badische Zeitung


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